Abschließend würde ich gerne noch etwas zur standardmäßigen Vertragsthemen schreiben, wie ich sie in der Regel ausgestalte. Jedes Mandat ist jedoch ein Einzelfall, der eine individuelle Lösung erhält.
Für mich ist eine eindeutige Auftragsklärung gewollt und Standard.
Hierbei sollten folgende Punkte geregelt sein:
Aufgabe:
Ziel:
Ich berichte an:
Ich führe:
Vertragsgegenstand, Vertragswesen: Immer Dienstvertrag, nie ein Werkvertrag.
Start, Dauer, Umfang: Jeweils eindeutig definiert.
Meine Honorare
In der Regel rechne ich nach Stunden ab, wobei ich einen durchschnittlichen Stundensatz von 165,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vereinbare. Das sind 1.320 € für einen Standardtag.
Honorarvarianten
Neben dem klassischen Zeithonorar kommen auch Varianten wie Pauschalen, Festpreise, erfolgsabhängige Vergütungen etc. infrage, meist jedoch in irgendeiner Mischform mit dem zeitabhängigen Honorar. Auch hier gilt die Einzelfallvereinbarung.
Zeiteinsatz: Vollzeit oder Teilzeit (beides ist möglich; letzteres hat sich sehr bewährt).
Einsatz weiterer Mitarbeiter: Wird gesondert vertraglich geregelt.
Reisekosten: Werden 1:1 ohne Aufschlag weiterberechnet. Auf Wunsch können aber auch sogenannte All-in-Honorare vereinbart werden.
Nebenkosten: Werden 1:1 ohne Aufschlag weiterberechnet. Typische Beispiele sind direkt in Auftrag gegebene Recherchen, Übersetzungen oder andere Fremdkosten.
Kündigung: Variante 1: Jederzeit und ohne besondere Fristen (Standard) Variante 2: Mit einer Kündigungsfrist von x Wochen (auf Wunsch des Mandanten).
Haftung: Selbstverständlich übernehme ich für meine Tätigkeit Verantwortung und im Zweifel auch die Haftung. Haftungshöchstgrenzen sind hier nach Schadensart auf folgende Werte begrenzt: Personen- und Sachschäden 5.000.000 € (beides Betriebshaftpflichtversicherung) und Vermögensschäden 3.000.000 € (Vermögensschadenshaftpflichtversicherung). Dies schließt auch Schäden an der Informationstechnologie (Cyberschäden) mit ein.
Vertragssprachen: Deutsch, Englisch